Impressumspflicht für Webmaster

  Mit der am 14. Dezember 2001 erfolgten Veränderung des Teledienstegesetzes hat der Gesetzgeber die schon vorher vorhandene Impressumspflicht für Online-Inhalte weiter präzisiert und mit Hilfe einer Bußgeldandrohung aus einer schlichten Vorschrift ein durchsetzbares Verbraucherrecht gemacht.

Weitere Informationen:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Steffen Mauder
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